Förderung einer Flutlicht­anlage in Anspruch nehmen

Wirtschaftlich attraktive Lösung für Sportvereine & Kommunen.

Flutlicht für Stadien, Outdoor-Sportanlagen, Sporthallen und Großflächen wie Parkplätze zu installieren, kann eine Investition sein, über die man mehr als einmal nachdenkt. Wussten Sie, dass eine Förderung Ihrer Flutlichtanlage möglich ist? Damit Ihnen Ihre Entscheidung leichter fällt, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Förderung. Das Angebot richtet sich an alle, die einen Sportverein leiten, sowie an Kommunen mit Beleuchtungsanlagen in öffentlicher Trägerschaft.

Wie hoch ist die Förderung einer Flutlicht­anlage?

Die maximale Höhe der Förderung liegt bei 55 % und bietet Ihnen eine erhebliche finanzielle Unterstützung.

Wer ist Träger der Förder­möglichkeit?

Die Förderung einer Flutlichtanlage ist Teil der Sportstätten-Bauförderung. Sie können sie als Sportverein für Beleuchtung, Kabel & Co. beim BLSV beantragen. Dies ist sowohl für einen Neubau der Flutlichtanlage, als auch für eine Umrüstung möglich. Sofern Sie eine Flutlichtanlage außerhalb des sportlichen Bereiches in Ihrer Kommune errichten möchten, ist deren Förderung im Rahmen von Kommunalrichtlinien für die Umrüstung der Beleuchtung möglich.

Muss die Förderung zurück­gezahlt werden?

Damit die Förderung der Flutlichtanlage Ihrem Sportverein bzw. Ihrer Kommune vollumfänglich zugute kommt, müssen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurückzahlen. Gern unterstützen wir Sie, den Antrag auf Förderung zu stellen. Sprechen Sie uns an!

Interesse?

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gleich an unter
+49 (0) 8638 / 696 55 68
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